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Autor
Marcel Pietsch
Die digitale Barrierefreiheit rückt zunehmend in den Fokus, da die EU mit dem European Accessibility Act (EAA) einheitliche Richtlinien für alle Mitgliedstaaten einführt. Ziel ist es, allen Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, einen gleichwertigen Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen und somit mehr Teilhabe und Inklusion im digitalen Raum zu schaffen. Die Umsetzung dieser Richtlinien wird ab 2025 zur Pflicht für zahlreiche Unternehmen und Organisationen.
Der European Accessibility Act ist eine EU-weite Richtlinie, die sicherstellen soll, dass digitale Inhalte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sind. Ab 2025 gilt diese Verpflichtung für eine Vielzahl von digitalen Angeboten, von Websites über Apps bis hin zu Online-Dienstleistungen, und legt Standards für die Zugänglichkeit fest. Dies umfasst allgemeine Anforderungen an Navigation, Inhalte und technische Funktionen, um eine umfassende Zugänglichkeit zu gewährleisten.
In Deutschland wird der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen im B2C-Sektor, ihre Websites und digitalen Services so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen zugänglich sind. Das BFSG bietet dabei konkrete Leitlinien, die Unternehmen ab Mitte 2025 verpflichtend umsetzen müssen. Unternehmen haben dadurch die Chance, nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch das Kundenerlebnis für alle zu verbessern.
Von den neuen Barrierefreiheitsanforderungen sind vor allem Unternehmen betroffen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten, beispielsweise E-Commerce-Plattformen, Banken, Telekommunikationsanbieter und Medienhäuser. Kleinstunternehmen sind von diesen Vorschriften zwar ausgenommen, aber für viele größere Organisationen und Firmen wird eine barrierefreie Gestaltung ab 2025 zur Pflicht. Dies bedeutet insbesondere für die Website-Gestaltung, dass digitale Barrieren abgebaut und Inhalte inklusiver gestaltet werden müssen.
Der European Accessibility Act orientiert sich stark an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die internationale Standards für barrierefreie Inhalte vorgeben. Diese Richtlinien definieren konkrete Maßnahmen, wie Websites und Apps gestaltet werden müssen, um für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich zu sein. Zu den grundlegenden Anforderungen gehören visuelle Kontraste, alternative Texte für Bilder und eine Navigation, die ohne Mausbedienung auskommt. In Deutschland konkretisiert die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) diese Anforderungen für den nationalen Kontext.
Unternehmen müssen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören die Optimierung von Farbkontrasten, das Bereitstellen von Textalternativen für visuelle Inhalte und die Sicherstellung, dass alle Funktionen per Tastatur und Screenreader bedienbar sind. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website ist ebenfalls Pflicht. Sie zeigt transparent auf, welche Maßnahmen ergriffen wurden und informiert über bestehende Einschränkungen. Diese Schritte helfen nicht nur den Nutzern, sondern sichern auch rechtliche Compliance.
Die Umsetzung aller Maßnahmen für barrierefreie Websites erfordert fachliches und technisches Know-how. Wir unterstützen euch gerne bei der Anpassung eurer Website.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann hohe Strafen nach sich ziehen, da die EU und die Mitgliedstaaten strikte Durchsetzungsmechanismen geplant haben. In Deutschland können Verstöße gegen das BFSG mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt werden. Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass Unternehmen die Umsetzung ernst nehmen und ihre digitalen Angebote rechtzeitig und nachhaltig an die neuen Standards anpassen.
Die Umstellung auf barrierefreie Websites und digitale Dienste ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet Unternehmen auch die Möglichkeit, sich als inklusive Marke zu positionieren. Durch frühzeitige Anpassungen profitieren sie von einer erweiterten Reichweite und einem positiven Image, da barrierefreie Inhalte einen größeren Nutzerkreis ansprechen und den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für alle verbessern. Unternehmen, die jetzt handeln, können sich zudem rechtzeitig auf die neuen Standards einstellen und dadurch mögliche Strafen vermeiden.
Hinweis: Die hier zusammengestellten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche und unserem besten Wissen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit.